Die Stimmberechtigten haben heute einen wichtigen Schritt für mehr Selbstbestimmung gemacht. Künftig können Menschen auch in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern selbstbestimmt über ihr Lebensende entscheiden. Eine Enttäuschung stellt für die GLP die Ablehnung des Lehrpersonalgesetzes dar: Die Probleme an der Volksschule bleiben damit ungelöst.
Lehrpersonen bleiben überlastet
Die GLP Kanton Zürich bedauert die Ablehnung des Lehrpersonal-Kompromisses. Lehrpersonen erhalten damit nicht mehr Zeit für ihre Kernaufgaben, obwohl ihre Aufgaben in den letzten Jahren stetig zugenommen haben und komplexer geworden sind.
«Lehrpersonen leisten weiterhin bis zu acht Wochen unbezahlte Überzeit pro Jahr, und jede fünfte verlässt den Beruf innerhalb von sieben Jahren. Leidtragende sind die Kinder, denn jeder Wechsel bringt Unruhe in die Klassen. Das Problem bleibt auf dem Tisch, und die GLP wird sich weiterhin für eine starke Volksschule einsetzen», sagt Co-Präsident Beat Rüfenacht.
Patientinnen- und Patientengesetz sichert Selbstbestimmung
Die Zürcher Stimmbevölkerung hat sich dafür ausgesprochen, dass assistierter Suizid künftig auch in Alters- und Pflegeheimen sowie in Spitälern möglich ist. Damit wird eine vom Bundesgericht bestätigte Praxis im kantonalen Recht verankert. Die GLP Kanton Zürich begrüsst diesen Entscheid.
«Niemand soll in seiner letzten Lebensphase einen belastenden Transport auf sich nehmen müssen, um selbstbestimmt entscheiden zu können. Die Bevölkerung hat heute einer Lösung mit Augenmass zugestimmt, welche die Würde leidender Menschen wahrt», sagt Co-Präsidentin Nora Ernst.